Regionalplan: 1, 2 oder 3 – letzte Chance – vorbei

Eines der beherrschenden Themen in der ostwestfälisch-lippischen Presselandschaft ist seit Wochen der Regionalplan OWL. Kommunen, Verbände, Räte, Einzelpersonen, Unternehmen – wir alle – sind aufgefordert, eine Stellungnahme zu dem bibel-ähnlich-mächtigen Dokument abzugeben. Denn der Regionalplan regelt die Entwicklung der Kommunen und der Region für die nächsten 20 Jahre. Die Meinungen von Umweltverbänden und Wirtschaft gehen dabei naturgemäß weit auseinander. Viele Kommunen treffen ein vernichtendes Urteil über den Regionalplan. Sei es inhaltlich, oder die Art und Weise, wie das Planungsinstrument während der Pandemie ohne spürbare Beteiligung der Öffentlichkeit zusammengestrickt wurde. In Schlangen war die Debatte in den zuständigen Ausschusssitzungen bislang wenig zielführend. Eine Stellungnahme der Gemeinde Schlangen, bei der die im Rat vertreten Fraktionen mit einer Stimme sprechen, ist bislang nicht in Sichtweite. Im Rat wird heute (25.03.2021) letztmalig über den Regionalplan beraten. Am 31. März endet die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen.

Bislang ist uns eine Stellungnahme vom Ortsverband der Schlänger Grünen bekannt sowie natürlich unsere eigene Meinung zu dem Thema. Diese möchten wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der sehr eigenartige Regionalplan OWL sieht (nicht nur) für die Gemeinde Schlangen eine weit über den Bedarf hinausgehende Ausweisung potenzieller Siedlungsbereiche vor. In diesem Zusammenhang stellen sich uns Fragen, um deren Beantwortung wir recht artig in der nächsten Ratssitzung zum TOP 8 bitten:

  1. Wie groß sind die Flächen, die im aktuellen Flächennutzungsplan noch unbebaut sind. (Reserveflächen.)

  2. Falls diese Flächen über die für die Gemeinde Schlangen berechnete Bedarfsfläche hinausgehen: Würden Sie bitte prüfen, ob der über die Bedarfsfläche hinausgehende Teil dieser Flächen wieder dem Freiraum zugeführt werden muss und falls dem so sein sollte, das auch tut? Ich verweise auf 6.1.1. / Landesentwicklungsplan NRW.

  3. Wir würden Sie bitten

a) die Bezirksregierung in einer Stellungnahme der Gemeinde Schlangen einmal höflich zu fragen, welcher Teufel sie bei der Erstellung des Regionalplans, insbesondere bei der unverhältnismäßigen Ausweisung bebaubarer Flächen und der Vernachlässigung weiterer (z.B. ökologischer) Flächennutzungsansprüche geritten hat und von ihr deshalb eine bedarfsgerechtere Flächenausweisung einfordern und
b) eine öffentliche Beteiligung ermöglichen, die den Namen verdient hat? Der Entwurf des Regionalplans ist praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit entstanden, und eine absolut notwendige Informationsveranstaltung für Bürger:innen der Gemeinde Schlangen ist aufgrund der COVID-Pandemie momentan kaum realisierbar. Deshalb möchten wir Sie bitten, sich gemeinsam mit anderen Kommunen für eine – bislang von der Bezirksregierung wohl kategorisch ausgeschlossene – Verlängerung des Zeitraums für das Beteiligungsverfahren stark zu machen. Dies erscheint insbesondere auch in dem Zusammenhang als wichtig, da die Gemeinde Schlangen bislang keine souveräne Stellungnahme zum Regionalplan formuliert hat. Lediglich Stellungnahmen anderer Kreise und Kommunen zu unterstützen lässt Zweifel an der Souveränität kommunaler Aufgaben in der Gemeinde Schlangen aufkommen. Da es sich hier um für die Gemeinde entscheidende Zukunftsplanungen handelt, ist dem Regionalplan nach unserer Auffassung entsprechend Aufmerksamkeit zu widmen.
c) im Rahmen einer gemeindeeigenen Stellungnahme für ein intaktes Biotopverbundsystem in der Gemeinde Schlangen einstehen und nicht die Flächenversiegelung forcieren? In diesem Zusammenhang weisen wir gerne auch auf die Stellungnahmen der Naturschutzverbände in der Region hin.
d) im Rahmen einer gemeindeeigenen Stellungnahme für den Schutz und zur Entwicklung der Senne mit angrenzendem Teutoburger Wald und nördlichem Eggegebirge die Ausweisung eines Nationalparks einzufordern. Für den Bereich der Senne parallel zur militärischen Nutzung, bzw. nach Aufgabe der militärischen Nutzung. Für die nationalparkwürdigen Bereiche des Teutoburger Waldes und der Egge unmittelbar. Ein Nationalpark kann immense positive Entwicklungspotentiale für die Gemeinde Schlangen generieren. Darüber hinaus hat sich in repräsentativen Meinungsumfragen die Bevölkerung in OWL für einen Nationalpark ausgesprochen.

Wir freuen uns, wenn Sie Punkt 3a/b/c/d als Anregung nach §24 GO NRW auffassen.

  1. Würden Sie uns bitte Einsicht in die Protokolle der Kommunalgespräche gewähren, die die Gemeinde Schlangen seit 2018 mit der Regionalplanungsbehörde führte?

 

Uns ist bewusst, dass es sich bei den im Regionalplan ausgewiesenen Flächen um Potenzialflächen handelt, die aus diversen Gründen nicht zwingend versiegelt werden. Dennoch gibt der Regionalplan bindend den Rahmen für künftige Flächennutzungspläne vor. Bitte seien Sie sich der immensen Tragweite Ihrer Entscheidungen bewusst!

Vielen Dank für Ihre Antwort & freundliche Grüße

Maximilian Scholz, FRAKTIONsvorsitzender

Du kannst diesen sehr guten Beitrag teilen!