Verlängerung der kostenlosen Nutzung des Bürgerhauses

Zur nächsten Sitzung des Rates stellt die Fraktion für Ratsarbeit, Austausch, Kooperation, Technik, Innovation, Ortsentwicklung und Nebenwirkungen (Die FRAKTION) den nachfolgenden Antrag:

Antrag

Die am 9. Juli 2020 vom Rat der Gemeinde Schlangen beschlossene und bis zum 31.10.2020 befristete Regelung auf kostenlose Zurverfügungstellung des Bürgerhauses der Gemeinde Schlangen an ortsansässige Vereine und Unternehmen anlässlich der Corona-Krise soll bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Sollte bis zum 31.12.2020 keine Normalisierung der Verhältnisse eingetreten sein, soll sich die Regelung jeweils um 3 Monate verlängern, bis sich die Umstände der Corona-bedingten Abstands- und Hygieneregeln verbessert haben.

Begründung

Am 09.07.2020 hat der Rat der Gemeinde Schlangen beschlossen, dass das Bürgerhaus in Schlangen ansässigen Unternehmen sowie Vereinen im Rahmen der jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen für Veranstaltungen auf Antrag maximal einmal wöchentlich für maximal jeweils zwei Stunden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Regelung sieht vor, dass bei mehreren Anfragen für die unentgeltliche Nutzung die Vergabe bei Erfüllung der Voraussetzungen nach dem jeweiligen Eingang des Antrages erfolgen soll. Des Weiteren sieht die Regelung vor, dass, soweit das Bürgerhaus bereits zur betreffenden Zeit entgeltlich vermietet ist, dies vorrangig zu berücksichtigen ist. Diese Regelung wurde bis zum 31.10.2020 befristet.

Da sich bis zum heutigen Tag die Umstände der Corona Pandemie nicht wesentlich verändert haben und es zu erwarten ist, dass Einschränkungen und Hygieneregeln bis weit in das Jahr 2021 notwendig sein werden, ist es sinnvoll, die beschlossene Regelung zu verlängern.

Ortsansässige Vereine und Unternehmen stehen vor der Herausforderung, unter den Pandemieregelungen ihre Jahres- und Gesellschafterversammlungen fristgerecht durchzuführen. Die Voraussetzungen zur Durchführung von größeren Veranstaltungen unter Einhaltung der Hygieneregeln bietet das Bürgerhaus. Die unentgeltliche Nutzung des Bürgerhauses stellt für die betroffenen Vereine, Organisationen und Unternehmen eine wichtige Erleichterung der Wahrnehmung ihrer satzungsmäßigen Verpflichtungen dar.

Die Regelung soll zunächst bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Darüber hinaus soll die Regelung jeweils um weitere drei Monate verlängert werden, wenn sich die Bestimmungen und Auflagen für Versammlungen nicht grundlegend zum positiven verändern.

Die Regelung soll über die Presse, die gemeindeeigene Internetseite und über die gemeindeeigenen Kanäle in den sozialen Medien sowie den Gemeindesportverband bekanntgemacht werden.

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