Die im Kommunalwahlkampf 2020 durch cdU und sPD mehrfach getroffenen Behauptungen, dass die Gemeinde Schlangen im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ 2,5 Millionen Euro Fördermittel für die Sportstätte in Oesterholz erhält, bzw. erhalten hat, sind bislang nicht zutreffend. So das Ergebnis der Akteneinsicht, die am 7. September 2020 stattfand.
Am 9. September 2020 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages lediglich beschlossen, dass die Gemeinde Schlangen zu den Kommunen gehört, die sich um Fördergelder bewerben dürfen. Nach dem ersten Koordinierungsgespräch am 07.05.2021 werden Fördermittel bei positiver Prüfung eines Antrags „in Aussicht gestellt“. Dieser Antrag auf Förderung wurde mit Datum 15.07.2021 beim Fördergeber eingereicht.
Die damit beabsichtigte Förderung mit einer Förderquote von 90% wurde durch den Fördergeber im Oktober 2021 allerdings abgelehnt. Als Begründung heisst es, dass sich die Gemeinde Schlangen nicht mehr in einer Haushaltsnotlage befindet. Somit stünde der Gemeinde Schlangen lediglich eine Förderquote von 45% zu. Nachdem der Kreis Lippe allerdings am 04.07.2022 der Gemeinde Schlangen eine Haushaltsnotlage attestiert hat, hat der Fördergeber am 15.08.2022 mitgeteilt, das nunmehr eine Förderung von 90% möglich ist.
Mit Datum zum 21.09.2022 liegt der Gemeinde Schlangen weiterhin kein Zuwendungsbescheid vor und die Gemeindeverwaltung muss dem Fördergeber zurzeit weitere Ergänzungsanfragen beantworten. Nach Durchsicht der Akten darf man allerdings optimistisch sein, dass die Gemeinde Schlangen den erhofften Zuwendungsbescheid nun tatsächlich erhalten wird und die Maßnahme in Oesterholz in den nächsten Jahren begonnen werden kann. Dies ist auch darin begründet, dass das Bauamt im Rahmen der Betreuung des Förderantrags einen guten Job macht.
Auch wenn cdU und sPD bereits mehrfach den Erhalt der Fördermittel bejubelt haben: Gewissheit besteht erst mit Eingang des Zuwendungsbescheides. In diesem Zusammenhang drängt sich der Verdacht auf, dass die im September 2020, unmittelbar im Vorfeld der Wahlen getätigten Aussagen, dem Ziel hätten dienen können, sich durch unwahre Behauptungen Vorteile in der Gunst der Wähler:innen zu verschaffen. Denn zu diesem Zeitpunkt konnte niemand von einer sicheren Förderung auszugehen, da noch nicht einmal ein Förderantrag gestellt war.
Akteneinsicht_Sportstaettenfoerderung